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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erfahre mehr über unsere Bemühungen um Barrierefreiheit und Inklusion auf unserer Website.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.zenary.de veröffentlichte Website.

Als juristische Person des privaten Rechte im Sinne von Paragraph 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung. Die Bewertung erfolgte gemäß HmbBITVO / BITV 2.0 / EN 301 549 / WCAG 2.2.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen weitestgehend vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Derzeit ist die Vereinbarung des Erstgespräch ausschließlich via Google Meet und nicht in Gebärdensprache möglich. Auf die Barrierefreiheit bei Google Meet haben wir keinen Einfluss. Wir planen in Zukunft auch weitere Optionen anzubieten.

Wir sind bemüht, die Website vollständig barrierefrei bereitzustellen. Bitte melde uns eventuell noch vorhandene Barrieren, damit wir diese beheben können.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.09.2025 erstellt und zuletzt am 01.09.2025 überprüft.

Barrieren melden

Du möchtest uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Dein Feedback sowie alle weiteren Informationen sprich unsere verantwortliche Kontaktperson unter Bitte aktivieren Sie JavaScript, um diesen Link anzuzeigen! an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Deinem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst Du Dich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen findest Du unter https://www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung

So erreichst Du die Schlichtungsstelle: 

E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de 

Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14
20354 Hamburg

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Hi, ich bin Myrielle, Projektmanagerin bei zenary. Ich freue mich darauf, in einem unverbindlichen Erstgespräch mit Dir zu besprechen, wie auch Dein Unternehmen von einer Zusammenarbeit mit uns profitieren kann.

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